Morgensteig Rechtsanwaltskanzlei · Bern
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Ref. AGB-2026 · Zuletzt aktualisiert: 10. März 2026 · Gültig ab: 10. März 2026

Nutzungsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Website und Dienstleistungen der Kanzlei Morgensteig. Mit der Kontaktaufnahme oder der Erteilung eines Mandats erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Die Beziehung zwischen Mandant und Kanzlei wird zusätzlich durch das schweizerische Anwaltsrecht (BGFA) sowie die Standesregeln des Kantonalverbands Bernischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geregelt.

§ 1

Definitionen

Im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen gelten folgende Begriffe:

  • «Kanzlei» — Morgensteig Rechtsanwaltskanzlei, Spitalgasse 32, 3011 Bern
  • «Mandant» — jede natürliche oder juristische Person, die mit der Kanzlei in einer anwaltlichen Beziehung steht
  • «Mandat» — ein konkretes Rechtspflegeverhältnis zwischen Mandant und Kanzlei
  • «Dienstleistungen» — sämtliche anwaltlichen Leistungen gemäss dem Leistungsangebot der Kanzlei
  • «Website» — der Internetauftritt der Kanzlei unter morgensteigs.info
  • «AGB» — diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung

§ 2

Geltungsbereich und Vertragsschluss

2.1 Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der Website sowie für sämtliche Dienstleistungen der Kanzlei Morgensteig, sofern im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

2.2 Mindestalter

Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen setzt die Handlungsfähigkeit im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches voraus. Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung.

2.3 Vertragsschluss

Ein Mandatsverhältnis kommt durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung seitens der Kanzlei zustande. Eine blosse Anfrage oder ein erstes Beratungsgespräch begründet noch kein Mandatsverhältnis.


§ 3

Leistungsbeschreibung

Die Kanzlei Morgensteig bietet Rechtsberatung und Rechtsvertretung in folgenden Bereichen an:

  • Strafrechtliche Verteidigung in eidgenössischen und kantonalen Strafverfahren
  • Opfervertretung und Unterstützung von Geschädigten in Strafverfahren
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Mandate und Vertretung in Verwaltungssanktionsverfahren

3.1 Verfügbarkeit

Die Kanzlei kann nach pflichtgemässem Ermessen die Übernahme eines Mandats ablehnen, insbesondere bei Interessenkonflikten, fehlender Kompetenz oder aus anderen berufsrechtlichen Gründen. Geografische Einschränkungen für die Vertretung bestehen grundsätzlich nicht, sofern die notwendigen Zulassungen vorliegen.

3.2 Keine Erfolgsgarantie

Anwaltliche Dienstleistungen stellen eine Bemühungspflicht dar, keine Erfolgspflicht. Die Kanzlei kann daher keine bestimmten Prozessausgänge oder rechtlichen Ergebnisse zusagen.


§ 4

Mandatsverhältnis

4.1 Vollmacht

Mit Mandatserteilung erteilt der Mandant der Kanzlei Vollmacht zur Vornahme aller zur Mandatserfüllung erforderlichen Handlungen. Der Umfang der Vollmacht kann im Einzelfall schriftlich eingeschränkt werden.

4.2 Informationspflicht des Mandanten

Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei vollständig, richtig und zeitnah über alle mandatsrelevanten Tatsachen zu informieren. Unvollständige oder unrichtige Angaben können die Qualität der anwaltlichen Vertretung erheblich beeinträchtigen.

4.3 Anwaltsgeheimnis

Die Kanzlei unterliegt dem gesetzlichen Anwaltsgeheimnis gemäss Art. 321 StGB sowie Art. 13 BGFA. Informationen aus dem Mandatsverhältnis werden vertraulich behandelt.

4.4 Interessenkonflikte

Die Kanzlei prüft bei Mandatsannahme das Vorliegen von Interessenkonflikten. Bei Bekanntwerden eines Konflikts während eines laufenden Mandats informieren wir Sie unverzüglich und besprechen das weitere Vorgehen.


§ 5

Honorar und Zahlungsbedingungen

5.1 Honoraransätze

Tätigkeitsbereich Stundenhonorar
Strafverteidigungspraxis CHF 720 / Std.
Opfervertretungsdienste CHF 480 / Std.
Wirtschaftsstraftatenpraxis CHF 880 / Std.

5.2 Kostenvoranschlag

Zu Beginn eines Mandats erhalten Sie eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten auf der Grundlage der bis dahin bekannten Informationen. Da Strafverfahren in ihrem Verlauf schwer vorhersehbar sind, stellt diese Einschätzung keine Kostenlimitierung dar. Wesentliche Abweichungen teilen wir Ihnen frühzeitig mit.

5.3 Akonto und Abrechnung

Zu Mandatsbeginn kann ein Akonto verlangt werden. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich oder nach Abschluss eines Verfahrensabschnitts. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Ausstellung zahlbar.

5.4 Währung und Mehrwertsteuer

Alle Honorare werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer wird gemäss den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Sätzen ausgewiesen.

5.5 Ungedeckte Kosten und Prozesskostenhilfe

Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Auslagen werden zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt. Informationen zur amtlichen Verteidigung oder unentgeltlichen Rechtspflege erteilen wir Ihnen auf Anfrage.


§ 6

Pflichten der Parteien

6.1 Pflichten der Kanzlei

  • Sorgfältige und sachkundige Durchführung des Mandats
  • Regelmässige Information über den Stand des Verfahrens
  • Wahrung des Anwaltsgeheimnisses
  • Vertretung der Interessen des Mandanten im Rahmen des Gesetzes
  • Unverzügliche Weiterleitung mandatsrelevanter Mitteilungen

6.2 Pflichten des Mandanten

  • Vollständige und wahrheitsgemässe Information der Kanzlei
  • Zeitnahe Reaktion auf Anfragen der Kanzlei
  • Zahlung des vereinbarten Honorars innert Frist
  • Keine eigenständigen Handlungen in der Sache ohne Rücksprache
  • Mitteilung von Adress- oder Erreichbarkeitsänderungen

6.3 Nutzung der Website

Die Website der Kanzlei darf ausschliesslich zu rechtmässigen Zwecken genutzt werden. Jegliche Versuche, die Sicherheit der Website zu beeinträchtigen oder Inhalte ohne Genehmigung zu reproduzieren, sind untersagt.


§ 7

Geistiges Eigentum

Sämtliche Inhalte der Website — Texte, Gestaltungselemente, Logos — sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum der Kanzlei Morgensteig. Eine Nutzung oder Reproduktion ausserhalb des persönlichen Gebrauchs bedarf der schriftlichen Genehmigung.

Schriftsätze, Rechtsgutachten und andere Arbeitsergebnisse der Kanzlei dienen dem Mandanten für den vereinbarten Zweck. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Kanzlei.


§ 8

Haftungsbeschränkung

8.1 Berufshaftpflicht

Die Kanzlei verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäss den Anforderungen des BGFA. Im Schadensfall haftet die Kanzlei im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Versicherungsleistungen.

8.2 Einschränkungen

Die Kanzlei haftet nicht für Schäden, die auf unvollständige oder unrichtige Informationen durch den Mandanten zurückzuführen sind, auf das eigenständige Handeln des Mandanten entgegen dem anwaltlichen Rat oder auf unvorhersehbare Gerichtsentscheide.

8.3 Website-Inhalte

Die Inhalte dieser Website dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für Entscheidungen auf Basis der Website-Inhalte ohne individuellen anwaltlichen Rat übernimmt die Kanzlei keine Haftung.

8.4 Höhere Gewalt

Die Kanzlei haftet nicht für die Nichterfüllung von Pflichten, die auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind (Force Majeure).


§ 9

Mandatsbeendigung

9.1 Beendigung durch den Mandanten

Der Mandant kann das Mandat jederzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Die Kanzlei stellt alle Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung.

9.2 Niederlegung durch die Kanzlei

Die Kanzlei kann das Mandat aus wichtigem Grund niederlegen, insbesondere bei schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten, ausstehendem Honorar oder bei Entstehung eines Interessenkonflikts. Im laufenden Verfahren wird auf die prozessualen Interessen des Mandanten Rücksicht genommen.

9.3 Aktenrückgabe

Nach Mandatsende stellt die Kanzlei dem Mandanten auf Verlangen die Akten zur Verfügung. Die Kanzlei ist berechtigt, Kopien für eigene Zwecke zu behalten und ist zur Aufbewahrung der Akten für die gesetzliche Mindestfrist von zehn Jahren verpflichtet.


§ 10

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Anwendbares Recht

Diese AGB und das Mandatsverhältnis unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, insbesondere dem Obligationenrecht (OR) sowie dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA).

10.2 Gerichtsstand

Als ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Mandatsverhältnis wird Bern, Kanton Bern, vereinbart, soweit keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht.

10.3 Streitbeilegung

Bei Meinungsverschiedenheiten streben wir zunächst eine einvernehmliche Lösung an. Für Beschwerden gegen Anwältinnen und Anwälte steht zudem die Aufsichtsbehörde des Kantons Bern (Anwaltskommission) zur Verfügung.


§ 11

Sonstige Bestimmungen

11.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

11.2 Gesamtvereinbarung

Diese AGB sowie im Einzelfall getroffene schriftliche Vereinbarungen stellen die vollständige Regelung der Rechtsbeziehung dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.

11.3 Verzicht

Das Nichtausüben eines Rechts stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

11.4 Änderungen der AGB

Die Kanzlei behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die aktuelle Fassung ist jederzeit auf unserer Website abrufbar. Für bestehende Mandate gelten die AGB in der bei Mandatserteilung gültigen Fassung.


§ 12

Kontaktangaben

Bei rechtlichen Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen:

Morgensteig Rechtsanwaltskanzlei

Spitalgasse 32, 3011 Bern

+41 31 376 92 48

[email protected]